- Hauptanschluss
- Haupt|an|schluss 〈m. 1u〉 unmittelbar mit dem Fernsprechnetz verbundener Fernsprechanschluss; Ggs Nebenanschluss
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Haupt|an|schluss, der:Fernsprechanschluss, der unmittelbar an das Fernsprechnetz angeschlossen ist.* * *
Hauptanschluss,Hauptstelle, Abkürzung HA, unmittelbar mit einem öffentlichen Fernmeldenetz über eine Hauptanschlussleitung (Amtsleitung) verbundene Teilnehmereinrichtung (z. B. Sprechstelle). Man unterscheidet Einzel- und Gemeinschaftsanschlüsse, je nachdem, ob ein oder mehrere Teilnehmer die Hauptanschlussleitung gleichberechtigt benutzen können. Für Fernsprechteilnehmer gibt es in Deutschland Gemeinschaftsanschlüsse nur als Zweieranschlüsse (seit 1976 nur, wenn Einzelanschlüsse, z. B. aus Mangel an Amtsleitungen, unmöglich sind).Im Gegensatz zum Hauptanschluss steht der Nebenanschluss (Nebenstelle), eine durch Nebenanschlussleitung mit dem Hauptanschluss verbundene Teilnehmereinrichtung. Mehrere Nebenanschlüsse bilden mit dem Hauptanschluss eine Nebenstellenanlage (interner Verkehr ohne Benutzung von Amtsleitungen). Bei modernen Nebenstellenanlagen kann im ankommenden Verkehr jeder Teilnehmer über Durchwahl erreicht werden.* * *
Haupt|an|schluss, der: Fernsprechanschluss, der unmittelbar an das Fernsprechnetz angeschlossen ist.
Universal-Lexikon. 2012.